Datenschutzerklärung für STANGLSOFT Videoüberwachungssysteme
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Datenschutzerklärung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Videoüberwachungen, welche von STANGLSOFT direkt und in der Position als Auftragsverarbeiter vorgenommen werden.
1.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch STANGLSOFT als Verantwortlicher unterliegt grundsätzlich der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz 2018 („DSG“).
2. Datenverarbeitung, Zwecke und Rechtsgrundlagen
2.1 STANGLSOFT verarbeitet die Videoaufzeichnungen auf Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bzw. § 12 DSG) oder einer rechtlichen Verpflichtung oder gesetzlichen Erlaubnis (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO bzw. § 12 DSG) an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr zu folgenden Zwecken:
(a) Objektschutz;
(b) Schutz und Erhöhung der Sicherheit von Kunden, MitarbeiterInnen und sonstigen betroffenen Personen;
(c) Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung straf- und zivilrechtlich relevanten Verhaltens (Generalprävention), soweit hievon der Aufgabenbereich des Verantwortlichen betroffen ist;
(d) Beweissicherung im Anlassfall (d.h. bei einer Gefährdung, Verletzung oder Schädigung von Personen oder Sachen zur Aufklärung straf- und zivilrechtlich relevanten Verhaltens) und
(e) gerichtliche und versicherungsrechtliche Abwicklung von Schadensfällen.
2.2 Durch die Videoaufzeichnungen werden folgende Daten der betroffenen Personen erhoben und gespeichert:
(a) Bilddaten (Aussehen, Verhalten) der betroffenen Personen;
(b) Ort und Zeit der Bildaufnahme;
(c) Identität und Rolle (Täter, Opfer, Zeuge, etc.) der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung erkennbar.
3. Standorte der Videoüberwachungsanlagen und Aufnahmewinkel
3.1 Grundsätzlich sind der jeweilige Aufstellungsort der einzelnen Videoüberwachungsanlagen sowie der jeweilige Aufnahmewinkel auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Beides richtet sich nach den im Einzelfall erforderlichen und zu berücksichtigenden Sicherheitsaspekten.
3.2 Die Videoüberwachungsanlagen werden wie folgt installiert:
3.2.1 In Geschäftsräumen: Die Platzierung der einzelnen Videoüberwachungsgeräte erfolgt unter Berücksichtigung der baulichen und sicherheitstechnischen Aspekte im Einzelfall. Der Aufnahmekegel erfasst je nach Gebäudestruktur einen Teil oder den gesamten Kundenbereich.
3.2.2 Im Bereich des jeweiligen Betriebsgeländes: Kameras befinden sich im Bereich der Parkplätze sowie im Werkstatt-, Lager- und Zufahrtsbereich. Eine Überwachung findet dort nur im Außenbereich statt.
3.2.3 Besondere Bereiche: Orte mit besonderem Gefährdungspotential (z.B. in Betrieben wie Trafiken, Juwelieren, Banken)
4. Ort der Datenverarbeitung, Sicherheitsvorkehrungen und Zugriffsrechte
4.1 Der Ort der Datenverarbeitung (Aufzeichnungsort) richtet sich nach dem Einsatzbereich der jeweiligen Videoüberwachungsgeräte. Je nach Einsatzgebiet und Kameratyp erfolgt die Aufzeichnung / Verarbeitung auf Speichermedien des jeweiligen Videoüberwachungsgerätes oder auf zugriffsgeschützten proprietären Servern.
4.2 Die Speicherung der Videoaufzeichnungen erfolgt verschlüsselt, wobei diese Daten nur mittels spezieller Auslesesoftware ausgelesen werden können. Selbst im Falle eines unberechtigten Zugriffs können die Aufzeichnungen somit nicht von unbefugten Dritten eingesehen werden.
4.3 Zum Auslesen der Videoaufzeichnungen sind ausschließlich STANGLSOFT und die jeweilige Leitung der einzelnen Betriebsstätten berechtigt. Zugriff auf ausgewertete Videoaufzeichnungen haben diese sowie die von STANGLSOFT im Einzelfall mit der Fallbearbeitung beauftragten Personen. Ausgewertete Videoaufzeichnungen werden an Speicherorten mit strengen Zugriffsbeschränkungen gespeichert. Die Auswertung von und der Zugriff auf Videoaufzeichnungen setzt die vorherige Einrichtung spezieller Systemberechtigungen voraus. Alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Auswertung bzw. dem Zugriff auf die Videoaufzeichnungen werden protokolliert.
5. Kennzeichnung der Videoüberwachung
5.1 STANGLSOFT stellt sicher, dass die Betroffenen leicht von der Videoüberwachung Kenntnis erlangen können. Die Kennzeichnung durch ein Piktogramm erfolgt an allen Eingängen des Betriebsgeländes, so dass die betroffenen Personen der Videoüberwachung rechtzeitig ausweichen können. Im Außenbereich des jeweiligen Betriebsgeländes wird die Kennzeichnung an geeigneten Stellen gut sichtbar angebracht.
5.2 Die Piktogramme, die auf eine Videoüberwachung hinweisen, haben folgendes Aussehen:
6. Auftragsverarbeiter
STANGLSOFT – Wolfgang Stangl
9905 Gaimberg, Dorfstraße 6
E-Mail: office@stanglsoft.at
Die zentrale Prüfung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen für Videoanlagen obliegt STANGLSOFT. Ihr obliegt auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenübermittlung an anfragende Behörden und sonstige Stellen / Dritte. Nur in begründeten Einzelfällen werden relevante Videosequenzen durch geschultes Personal ausgelesen und gespeichert. Eine Datenauswertung, d.h. eine Unterbrechung des automatischen Überschreibens des Datenbestandes, erfolgt daher nur im begründeten Einzelfall. Dabei wird sichergestellt, dass die Auswertungssequenz selbst auf das unbedingt notwendige Maß reduziert ist und nur von einem sehr kleinen, speziell geschulten Personenkreis durchgeführt wird. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gesondert geschult und auf das Datengeheimnis nach § 6 DSG verpflichtet (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO).
Aufgaben der zur Datenverarbeitung befugten Personen: Auswertung von Videosequenzen in begründeten Fällen und Bereitstellung des Videomaterials an die anfordernde Stelle.
7. Datenübermittlung
7.1 Eine Datenauswertung und -übermittlung erfolgt nur im sachlich gerechtfertigten Anlassfall durch befugte und besonders geschulte Mitarbeiter der Verantwortlichen sowie gegebenenfalls durch besonders geschulte Auftragsverarbeiter.
7.2 Die auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkten Videosequenzen werden im Anlassfall an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt:
(a) Dem im Einzelfall sachlich und örtlich zuständigen in- oder ausländischen Strafgericht aus Gründen der Beweissicherung und Rechtsverteidigung im Anlassfall (Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. lit. f ) DSGVO);
(b) der im Einzelfall anfragenden in- oder ausländischen Sicherheitsbehörde zur Sicherstellung sicherheitspolizeilicher Zwecke im Anlassfall (Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. lit. f ) DSGVO);
(c) an das im Einzelfall sachlich und örtlich zuständige in- oder ausländische Zivilgericht zur Beweissicherung und Rechtsverteidigung in Zivilsachen im Anlassfall (Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. lit. f ) DSGVO);
(d) Versicherungen, die von STANGLSOFT oder den jeweiligen Verantwortlichen zur Abwicklung von Versicherungsfällen im Anlassfall eingeschaltet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. lit. f ) DSGVO).
7.3 Eine Übermittlung der Videoaufzeichnungen in Drittstaaten findet nicht statt.
8. Aufbewahrungsdauer
8.1 Die Speicherdauer der Videoaufzeichnungen beträgt jeweils 72 Stunden.
8.2 Soweit dies zur Verfolgung oder Abwehr von Rechtsansprüchen oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, sind wir verpflichtet, die Videoaufzeichnungen über die vorgenannte Dauer hinaus zu speichern.
9. Ihre Rechte
9.1 Sie haben gegenüber STANGLSOFT und den verantwortlichen Stellen folgende Rechte:
(a) Das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten.
(b) Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO.
(c) Das Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO.
(d) Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
(e) Das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Art. 77 DSGVO:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
10. Verantwortlicher der Datenverarbeitung
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:
STANGLSOFT – Wolfgang Stangl
Dorfstraße 6, 9905 Gaimberg
Telefon: +43 4852 67076
E-Mail: office@stanglsoft.at
Wenn Sie ein Auskunftsersuchen an uns richten, fügen Sie bitte eine Kopie/Scan eines amtlichen Lichtbildausweises bei, idealerweise mit Ihrer aktuellen Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Grund dafür ist, dass wir Ihre Identität überprüfen müssen, bevor wir Ihr Auskunftsersuchen beantworten bzw. die notwendigen Schritte einleiten können. Sie helfen uns damit, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht an unberechtigte Dritte gelangen (Missbrauchsgefahr). Sobald Ihr Auskunftsersuchen bei uns eingegangen ist und Sie uns Ihre Identität nachgewiesen haben, werden wir es innerhalb von vier Wochen beantworten. Sollten wir im Rahmen der Beantwortung Fragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie um Ihre Mitwirkung und Unterstützung bitten.